BVfK-Wochenendticker 2. November 2019

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Gut im Geschäft oder depressive Stimmung?

 

Wehmut nach alten Zeiten: „Kaufe alles - zahle bar!“

 

Der Verkaufsraum ist kein Reifenlager ... und auch das Mobiliar sollte man mal einem kritischen Blick unterziehen.

 

Mit über 10 Features gegen Depressionen: BVfK-DIGITAL

 

Die BVfK-Autowelt funktioniert!

 

BVfK-Kollegenverteiler – Kracherangebote oder Alltagsware?

Mitgliederumfrage.

 

LAST MINUTE: Workshop Oldtimerrecht in der Classic-Remise am kommenden Montag in Berlin.

 

Die neue MOTION erscheint in Kürze! Jetzt zusätzliche Exemplare sichern.

 

Autorechtstag-Aktuell: Das Programm 2020 steht!

 

Neues von unseren Kooperationspartnern:

Nürnberger Versicherung: Betriebliche Altersvorsorge

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

Emotet: Berliner Kammergericht bleibt bis 2020 weitgehend offline.

 

6 Tipps für eine bessere IT-Sicherheit.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: 

BVfK-Vertragsformulare erklärt: Was steckt dahinter?

Vertrag für die Vermittlung eines Gebrauchtfahrzeugs.

 

Termine:

4. November 2019: Workshop Oldtimerrecht in der Classic-Remise Berlin.

23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag.

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen".

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

der BVfK-IAA-Händlerabend am 12. September 2019 hat eines besonders deutlich werden lassen: Es gibt freie Händler, die richtig gut im Geschäft sind und solche mit teilweise depressiver Stimmung, die nicht nur mit jeder Preiserhöhung von mobile-de schlechter wird.

Sie können die Abhängigkeiten von Händlerbewertungen, Preisbewertungen, Ankaufsplattformen und Versteigerern kaum noch ertragen und fühlen sich von immer weiter steigenden Kundenansprüchen überfordert.

Viele von ihnen kommen aus einer Zeit, als man noch den Fuhrparkleiter der nahegelegenen Brauerei kannte und gute Kontakte zu den Gebrauchtwagenabteilungen der Vertragshändler pflegte oder zum Zwecke des Ankaufs auch einfach eine Zeitungsanzeige schaltete: „Kaufe alles - zahle bar!“

Was unterscheidet die Erfolgreichen von denen mit rückläufigen Zahlen? Zunächst ist die Performance besser. Man muss nicht für 1 Million einen Audi-Hangar bauen, aber es kann auch nicht schaden, mal ein wenig aufzuräumen. Der Verkaufsraum ist kein Reifenlager und man kann mit wenig Aufwand ein wenig an der Fassade tun, eine Pylone aufstellen, ein paar BVfK-Fahnen hissen und auch das Mobiliar mal einem kritischen Blick unterziehen.

Alles wunderbar, werden Sie sagen, aber kommen dann auch mehr Kunden?

Die Antwort ist bekannt: die kommen, wenn die Angebote attraktiv sind und das Marketing erfolgreich ist - kurz gesagt: Dann funktionieren Beschaffung und Absatz.

Beide Bereiche werden zunehmend von digitalen Dienstleistern organisiert, die sich – und das liegt in der Natur eines jeden Unternehmens – Abhängigkeiten zu schaffen und sich dann immer mehr vom gesamten Ertragskuchen zu nehmen - und das zu Lasten der Erträge Derjenigen, welche in der Wertschöpfungskette die meiste Arbeit haben und das größte Risiko tragen.

Das alles kann depressiv machen, muss es aber nicht, denn es gibt ja BVfK-DIGITAL, das große Projekt eine Händlergemeinschaft, die beweist, dass man Kräfte bündeln und sich aus Abhängigkeiten befreien kann.

Nachdem wir in dem Zusammenhang am vergangenen Samstag über das Trafik- Perpetuum-Mobile www.bvfk-fahrzeugankauf.de gesprochen haben, hat das engagierte BVfK-IT-Team in der vergangenen Woche alle bereits zur Verfügung stehenden Digital-Leistungen im Mitgliederbereich der BVfK-Website zusammen gefasst und dort positioniert, wo sie hin gehören:

Nämlich an vorderster Stelle:

 

Nehmen Sie sich Zeit, sich einmal alles anzuschauen, was den Autohändler-Alltag erleichtert und Ihr Geschäft fördert und das nicht nur einmal an diesem Wochenende, sondern jeden Tag, am besten zu Beginn, wenn Sie sich wieder einmal fragen: Wie kann ich mein Geschäft optimieren?

- Ihr Hof ist leer, Sie benötigen neue Ware? Dann schauen Sie mal bei den jüngsten Angeboten von fahrzeugankauf.de oder denen der BVfK-Kollegen nach. Diese wiederum unterteilt in jüngste Kollegenangebote, wie auch deren Bestandsfahrzeuge mit B2B-Preisen.

- Ihr Hof ist voll und es fehlt an Kundschaft? Dann nutzen Sie die B2B- und bald auch die B2C-Funktionen in umgekehrter Richtung.

Ja, Sie haben richtig gelesen: B2C steht für BVfK-Autowelt!

Und die ist zwar noch nicht ONLINE, funktioniert dennoch in Wesentlichen schon richtig gut, wovon Sie sich mittels Testzugang überzeugen können. Dieses erhalten Sie über diesen Button >>> https://www.bvfk.de/testzugang-fuer-die-bvfk-autowelt/

So, verehrte BVfK-Mitglieder: Jetzt liegt es an Ihnen, Ihr Geschäft mit BVfK-DIGITAL zu optimieren. Und wenn Sie meinen, das sei alles noch nicht genug, so haben Sie recht, denn wir sind noch lange nicht am Ende, sondern am Anfang.

Und wenn Sie meinen, man könne es noch besser machen, dann her mit den guten Vorschlägen! Denn dafür gibt es ja das Ideen- und Projektplanungsforum, in dem Sie all das mitbestimmen und verfolgen können, was wir am besten gemeinsam schaffen:

"Alles Gute für unseren Autohandel!"

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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BVfK-Kollegenverteiler – Kracherangebote oder Alltagsware?

Mitgliederumfrage.

„Das Superschnäppchen, welches nicht ins eigne Portfolio passt. Besondere Paketangebote, die man nicht allein stemmen kann, Langsteher, die „wegmüssen“ usw. BVfK-Kollegenangebote sind also besonders attraktive Angebote und nicht der Komplettbestand mit üblichen Händlerkonditionen.“

Ist klar? Oder manchmal wohl eher nicht - meinen einige BVfK-Kollegen, wenn sie mit Erstaunen sehen, dass es bei manchen Angeboten keinen oder einen nur minimalen Unterschied zwischen B2B- und B2C-Preisen gibt, insbesondere, wenn der Anbieter diese Fahrzeuge auch noch im eigenen Endkunden-Portfolio anbietet.

Das BVfK-Team hat sich daher Gedanken zum diesbezüglichen Qualitätsmanagement gemacht:

Es dürfen nur noch solche Angebote über den BVfK-Kollegenverteiler verschickt werden, die

- entweder keinen B2C-Preis enthalten und auch nicht parallel an Endkunden angeboten werden

oder

- bei denen es eine deutliche Differenz zwischen B2B- und B2C-Preisen gibt.

Doch was ist eine deutliche Differenz? 500,- € oder 1.000,- €? oder dazwischen, oder gar darüber?

Zur Klärung dieser Frage benötigen wir die Hilfe der BVfK-Mitglieder. Bitte stimmen Sie mit ab, wie groß die Differenz zwischen dem B2C-Preis und dem B2B-Preis mindestens sein sollte.

>>> BVfK-Mitgliederumfrage Preisdifferenz Kollegenangebote

Besten Dank für Ihr Mitwirken an der Verbesserung eines ganz besonderen BVfK-DIGITAL-Tools zur Förderung schneller, vertrauensvoller und lukrativer Geschäfte innerhalb der BVfK-Mitgliedergemeinschaft.

Wie funktionieren die BVfK-Kollegenangebote?

1. Anmeldung auf der BVfK-Plattform mit Ihren Benutzerdaten und Import der Fahrzeuge in Ihren Händlerbereich.

>>> Hier geht es zur Anmeldung

Der Fahrzeugimport funktioniert über eine Schnittstelle zu Autoscout24, oder mittels Imports einer CSV-Datei (auf Anfrage) oder über eine manuelle Eingabe. Weitere Importschnittstellen sind in Arbeit.

2. Bei jedem Ihrer Fahrzeuge haben Sie die Option, dies als Kollegenangebot zu verschicken. Hierzu nutzen Sie bitte den Button: „Kollegenangebot versenden“.

3. Anschließend erhalten alle angemeldeten BVfK-Mitglieder die E-Mail mit Ihrem besonders attraktiven Fahrzeugangebot. Zusätzlich werden diese BVfK-Kollegenangebote in den Listenansichten mit einem Banner gekennzeichnet. (Siehe Bild oben)

Was kosten die BVfK-Kollegenangebote?
Pro Monat können Sie ein BVfK-Kollegenangebot kostenfrei versenden, bzw. ist dies im Mitgliedsbeitrag enthalten. Für jedes weitere „BVfK-Kollegenangebot“ berechnen wir jeweils 1,- EUR zzgl. MwSt.

Last but not least: In der Übersicht der Digital-Leistungen im Mitgliederbereich befindet sich auch eine Zusammenfassung der >>> BVfK-Kollegenangebote der zurückliegenden 10 Tage.

Immer attraktiv und spannend: Die BVfK-Kollegenangebote!

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LAST MINUTE: Workshop Oldtimerrecht in der Classic-Remise am kommenden Montag in Berlin.

Classic Remise und der Bundesverband freier Kfz-Händler e.V. laden von 10:00 - 14:00 Uhr zum Workshop mit BVfK-Vertragsanwalt und Oldtimer-Rechtsexperten Dr. Götz Knoop ein. Teilnehmen werden u.a. die Vertreter der BVfK-Gremien Ansgar Klein, Frank Thoma und Thomas Wittlich.

Jetzt noch schnell anmelden: vorstand@bvfk.de

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Die neue MOTION erscheint in Kürze! Jetzt zusätzliche Exemplare sichern.

Jedes BVfK-Mitglied erhält automatisch eine kostenloses Ausgabe. Wer weitere Exemplare benötigt, oder Kollegen kennt, die auch gerne ihre eigene MOTION hätten, kann hier weitere Gratisexemplare sichern: 

>>> MOTION kostenlos anfordern

Hier können Sie im MOTION-Archiv stöbern:

>>> https://www.bvfk.de/motion/

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Autorechtstag-Aktuell: Das Programm 2020 steht!

Die Autobranche befindet sich derzeit nach vielfacher Meinung im Umbruch.

Einer intensiven Betrachtung werden daher auf Anregung des BVfK beim Autorechtstag am 23. und 24. März 2020 neue Vertriebs- und Servicepraktiken und deren rechtliche Auswirkungen unterzogen.

Darüber werden Vertreter der Autohersteller, der Kfz-Händler, der Verbraucher, der zuständigen Politik und Justiz und einer Vielzahl hochkarätiger Juristen aus allen möglichen Lagern diskutieren und versuchen, Lösungswege aufzuzeigen.

Der Petersberg könnte für den Autohandel zu einem Ort werden, an dem sich ein Stück weit entscheidet, wie sich unsere berufliche und unternehmerische Zukunft entwickelt.

Lesen sie hierzu auch den BVfK-Wochenendticker 13. Juli 2019

Alle Informationen und das Programm des Deutschen Autorechtstags 2020 finden Sie hier:

>>>hier geht´s zum Programm des Autorechtstags!

>>>hier geht´s zur Online-Anmeldung des Autorechtstags!

>>>hier geht´s zum Anmeldeprospekt des Autorechtstags!

www.deutscher-autorechtstag.de

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Neues von den BVfK-Kooperationspartnern:

Nürnberger Versicherung - Betriebliche Altersvorsorge.

Sicherheit im Alter für Mitarbeiter und Geschäftsführung.

eine effiziente Altersvorsorge gehört zu den aktuellen Themen, denn die Renten reichen meist nicht aus, den gewohnten Lebensstandard zu halten. Die Betriebliche Altersvorsorge (bAV) hilft mit staatlicher Unterstützung diese Lücke zu schließen.

Wer seine Mitarbeiter wertschätzt und langfristig binden möchte, kann ihnen nun über die BVfK-Kooperation eine Ergänzungsrente in Form einer betrieblichen Altersvorsorge anbieten.

Mehr Zufriedenheit und Motivation im Unternehmen

• Bilanzneutral, keine Rückstellungen nötig

• Wertschätzung und Motivation für die Mitarbeiter

• Weniger Lohnnebenkosten durch Entgeldumwandlung

• Unkompliziert: Die BVfK-Versicherungsfachleute organisieren das.

bAV auch für Gesellschafter und Geschäftsführer:

Auch Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und leitende Angestellte können von der geförderten zusätzlichen Altersversorgung profitieren.

Weitergehende Informationen finden Sie im BVfK-Mitgliederbereich (bitte vorher einloggen):

https://www.bvfk.de/nuernberger-versicherung-vorteilsangebot-fuer-bvfk-mitglieder/

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

@heise.de:

Emotet: Berliner Kammergericht bleibt bis 2020 weitgehend offline.

Vor einem Monat sah sich das Berliner Kammergericht gezwungen, nach einem Angriff mit dem mächtigen Trojaner Emotet sein gesamtes Computersystem vom Internet abzukoppeln. Dieser für die Betroffenen schwierige Zustand wird auch noch eine Weile so bleiben. Er rechne damit, dass die Institution "nicht vor 2020" wieder normal online gehen könne, erklärte der Präsident des Hauses, Bernd Pickel, gegenüber dem Tagesspiegel. Bis dahin wolle man den aktuellen "provisorischen Betrieb ausbauen und erträglicher machen".

Die Rechtspflege funktioniere generell auch ohne das Netz, betonte Pickel in dem Interview: "Unsere Improvisationsfähigkeit ist groß." Dies treffe allerdings auch auf die Erschwernisse während des derzeit eingerichteten Notbetriebs zu. "Alle Daten sind noch da", sprach der Jurist von Glück im Unglück und dem prinzipiellen Erhalt des "Golds" der Kollegen. "Dem Trojaner ist es nicht gelungen, Dokumente abzuschöpfen oder zu verschlüsseln." Die IT-Verantwortlichen trauten sich aber noch nicht, mit dem Datenbestand wieder ans Netz zu gehen. Es sei unklar, ob sich die Malware noch darin befinde und "sich nur schlafend stellt".

>>> Hier können Sie den vollständingen Bericht auf Heise.de lesen

Anmerkung der BVfK-IT-Abteilung zu diesem Bericht:

Wieder einmal zeigt dieses Beispiel, dass die Schadsoftware EMOTET vor nichts zurück schreckt und selbst IT-Profis des Bundes großen Respekt vor dem Eindringling haben. Da sich die Software, wie oben erwähnt, auch schlafend stellen kann und somit nur sehr schwer in den Systemen zu identifizieren ist, ist daher größte Sorgfalt bei der Wiederherstellung geboten.  

Nehmen Sie das Thema nicht auf die leichte Schulter. Das es die Angreifer nur auf große Unternehmen oder Einrichtungen abgesehen haben ist durch tausende Angriffe vom Privatrechner über Kleinbetrieb bis Banken und Gerichte bewiesen und wäre demnach eine falsche und gefährliche Denkweise. Seien Sie gewappnet, sich den zunehmenden Bedrohungen im Netz durch entsprechende Maßnahmen entgegen zu stellen.

Unterhalb haben wir noch mal einmal einen hilfreichen Bericht aus externer Quelle zum Thema Schutz für Sie gefunden. (Tipps zum Schutz gab es auch im Wochenendticker vom 28.09.2019

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6 Tipps für eine bessere IT-Sicherheit.

gefunden für Sie auf security-insider.de

1. Regelmäßige Updates durchführen
Auch wenn es oft als nervig und störend empfunden wird, aber Updates haben bei IT-Security oberste Priorität. Daher sollten Betriebssysteme und Anwendungen regelmäßig aktualisiert werden. Insbesondere dürfen weniger wichtige Systeme dabei nicht vergessen werden. Denn diese können durch den nicht bestehenden Schutz das Einfallstor für einen Hacker bilden, der darüber auf geschäftliche Daten zugreifen kann.

2. Netzwerk- und Internetverbindungen schützen
Wir brauchen sie alle: Spam- und Virenfilter sowie Firewalls und Verschlüsselung. Generell sollte die Netzwerk- und Internetverbindungen damit abgesichert werden. Ein besonderes Sicherheitsrisiko bilden Mitarbeiter, die von unterwegs arbeiten und deshalb von außen auf das Firmennetzwerk zugreifen.

3. Endgeräte-Daten verschlüsseln
Alle Daten sollten verschlüsselt werden, auch ruhenden Daten auf den Servern und Endgeräten. Das gilt nicht nur für Desktop-PCs, sondern auch für sämtliche Mobilgeräte, wie die privaten Geräte der Mitarbeiter, die für berufliche Zwecke genutzt werden.

4. Starke Passwörter verwenden
Es ist immer wieder die alte Leier, aber sie wird weiterhin vernachlässigt: gute Passwörter. Starke sowie unterschiedliche Passwörter bieten einen bessern Schutz. Denn wenn der selbe Log-in für verschiedene Konten verwendet wird, können Hacker gestohlene Zugangsdaten wiederverwenden. Als Unternehmen empfiehlt es sich daher nicht nur für jeden Account ein anderes starkes Passwörter zu verwenden, sondern diese auch regelmäßig zu wechseln. Außerdem können Passwörter gegebenenfalls durch eine Multi-Faktor-Authentifizierung wie Chipkarte, Code oder Fingerabdruck ersetzt werden.

5. Zugriffe prüfen und beschränken
Wer hat Zugriff auf mein Unternehmensnetzwerk? Diese Frage sollte sich jedes Unternehmen stellen und sämtlich Zugriffe prüfen sowie beschränken. Bewerkstelligen lässt sich das mit Hilfe eines so genannten Identity and Access Management (IAM). Dadurch können Identitäten und Zugriffsrechte auf Systeme und Applikationen zentral verwaltet werden.

6. Mitarbeiter sensibilisieren
Menschen machen Fehler. Das beste Sicherheitssystem kann wirkungslos sein, wenn Mitarbeiter fahrlässig oder unbedarft handeln. Daher sollten Unternehmen unbedingt Schulungen über Sicherheitsrichtlinien, aktuelle Bedrohungen und Gegenmaßnahmen anbieten.

>>> Hier können Sie den vollständingen Bericht auf security-insider.de lesen

Ein sicheres Wochenende wünscht

Ihre BVfK-IT

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

BVfK-Vertragsformulare erklärt: Was steckt dahinter?

Vertrag für die Vermittlung eines Gebrauchtfahrzeugs.

Vermittelt ein Händler ein Fahrzeug im Auftrag eines Dritten, treibt ihn in der Regel zuvorderst folgende Frage um:

Ist über den Vermittlungsvertrag ein Ausschluss der Sachmängelhaftung möglich?

Dazu ist ganz klar zu sagen:  JAIN!

Also ja, wenn es wirklich eine Vermittlung von privat an privat ist. Nein, wenn sie nur fingiert wurde und ebenfalls nein, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist.

Bei Vermittlungsgeschäften von privat an privat ist der Ausschluss der Sachmängelhaftung also grundsätzlich zulässig. Dennoch betrachten Verbrauchervertreter dieses Geschäftsmodell weiterhin argwöhnisch und befürchten, dass die Vermittlung zur Umgehung der Verbraucherrechte genutzt wird.

Dabei verkennen Sie, dass diese Vertragsform besonders bei alten Fahrzeugen gerade auch den Verbraucherbedürfnissen dient. So können Verbraucher durch einen Vermittlungsauftrag an einen Kfz-Händler die Vermarktungschancen ihres Fahrzeugs steigern und gleichzeitig ihre eigenen Bemühungen beim Verkauf des Fahrzeugs deutlich verringern.

Ungeachtet dessen stellt der BVfK immer wieder intensive Bemühungen fest, bei Vermittlungsgeschäften die Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses auszuhebeln.

Daher ist es in jedem Fall bedeutsam, gerade beim Vermittlungsgeschäft ein besonders hohes Maß an Sorgfalt und Transparenz anzuwenden. Denn dem Käufer muss klar sein, dass er das Fahrzeug nicht von dem Händler, sondern von einem Dritten über den Händler kauft. Um dem Käufer diese Rollenverteilung hinreichend zu offenbaren, haben wir bei der Vertragsgestaltung einige Maßnahmen ergriffen:

- Schon die Überschrift „Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs bei einem Vermittler“ soll verdeutlichen, dass das Kaufangebot erkennbar in Richtung eines Dritten geht.

- Des wird dadurch noch verstärkt, dass die Kopfzeile nicht nur zwei Felder für Vermittler und Käufer, sondern auch die Möglichkeit bietet, den Verkäufer samt Anschrift als Dritten zu bezeichnen. Dies folgt dem Grundgedanken der Transparenz und ist ähnlich zu verstehen, wie auch der Umgang des Maklers mit der Benennung seines Auftraggebers. Es kann jedoch berechtigte Gründe geben, den Namen des Verkäufers diskret zu handhaben. In diesem Fall ist es z.B. möglich, eine betriebsinterne Liste der Auftraggeber von Vermittlungen anzulegen und jeden Auftraggeber mit einer Nummer zu versehen. Diese Nummern können dann im Feld Verkäufer eingetragen werden. Grundsätzlich gilt, dass es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, den Verkäufer zu benennen, so dass dieses Feld auch leer bleiben kann. Da es im Falle einer Auseinandersetzung ja aber stets auch um einen möglichst positiven Gesamteindruck geht, wird die Nennung des Verkäufers dringend angeraten.

- Der darauffolgende Abschnitt „Gewährleistungsausschluss bzw. -reduzierung“ wird auf Seite 1 wieder plakativ hervorgehoben und berücksichtigt sowohl die Alternative, bei einer Vermittlung von privat an privat die Gewährleistung komplett auszuschließen, als auch die Alternative, bei einer Vermittlung von einem Unternehmer an privat die Gewährleistung auf ein Jahr zu reduzieren (auch an dieser Stelle sind die Auswirkungen der jüngeren EuGH-Rechtsprechung  bereits berücksichtigt – Einzelheiten hierzu erfahren Sie im Wochenendticker vom 30.03.2019). Sie können dieses Formular also für beide Konstellationen verwenden und schöpfen dabei die gesetzlich gewährten Möglichkeiten vollständig aus.

- Zudem wird dem Käufer dort auch noch einmal vor Augen geführt, dass Nachbesserungsverlangen nur an den Verkäufer, und nicht etwa den Vermittler, zu richten sind.

- Letztlich hat der BVfK in Ergänzung zum Vermittlungsvertrag ein weiteres Dokument entwickelt, das Ihnen im Streitfall helfen soll. Der vom Verkäufer erteilte „Auftrag zur Vermittlung“ erleichtert Ihnen die Darlegung, dass es sich um ein „echtes“ Vermittlungsgeschäft handelt, und hilft den möglichen Vorwurf eines Umgehungsgeschäfts zu entkräften.  

Wenn das alles berücksichtigt wird, dann dürfte einem wirksamen Gewährleistungsausschluss bei diesem Geschäftsmodell nichts im Wege stehen.

Wir geben jedoch zu bedenken, dass selbstverständlich nicht jedes Defektrisiko ausgeschlossen werden kann. Ein Autohändler, der vermittelt, sollte auch einmal einen Blick auf das Auto werfen und dabei keine Augenbinde tragen. Denn auch der bloße Vermittler ist nicht völlig frei von Pflichten gegenüber dem Käufer. Gibt der Vermittler z. B. fahrlässig falsche Angaben über den Fahrzeugzustand ab oder unterlässt er fahrlässig die Aufklärung über wesentliche Eigenschaften des Fahrzeugs, kann er unter Umständen vom Käufer im Nachhinein in Anspruch genommen werden. Dem sollte mit einer sachgerechten Untersuchung des Fahrzeugs vorgebeugt werden.

Sollte dennoch einmal ein Käufer mit Mängelrügen an Sie als Vermittler herantreten, raten wir von einer voreiligen Regulierung von vermeintlichen Sachmängelansprüchen aus bloßer Kulanz ab. Denn ein solches Vorgehen steht im Widerspruch zu Ihrer Vermittlerstellung. Der Käufer gewinnt dadurch den Eindruck, dass doch Sie über die Gewährleistung verpflichtet werden können. Gesichtspunkte wie Rufwahrung und Kundenbindung sollten hier zunächst zurücktreten. Sie tun in solchen Fällen gut daran, den Verkäufer rechtzeitig einzuschalten und sich mit ihm abzustimmen.

Abschließend sei noch auf eine Besonderheit beim Feld „Kaufpreis“ auf Seite 1 des Vertrags hingewiesen:

Hier finden Sie mehrere Ankreuzmöglichkeiten. Das Feld „Mwst. nicht enthalten“ wurde in das Vermittlungsformular vor dem Hintergrund aufgenommen, dass gegnerische Anwälte glaubten, in dem Hinweis auf Differenzbesteuerung im Vermittlungsgeschäft ein Indiz für den Umgehungstatbestand gefunden zu haben. Denn schließlich unterliege ja der die Vermittlung beauftragende private Verkäufer nicht der Differenzbesteuerung (was richtig ist). Da er also mit Mehrwertsteuer nichts zu tun hat, sollte entsprechend „entfällt“ angekreuzt werden. Für den Fall aber, dass man das Fahrzeug eines Händlerkollegen vermittelt, der seinerseits im konkreten Fall der Differenzbesteuerung unterliegt, muss natürlich „Differenzbesteuerung“ angekreuzt werden.

Im Übrigen gelten auch für den BVfK-Vermittlungsvertrag die im Wochenendticker vom 19. Oktober 2019 dargestellten Überlegungen, dessen Lektüre wir Ihnen bei dieser Gelegenheit abermals ans Herz legen.

Den aktuellen Vermittlungsvertrag und den Auftrag zur Vermittlung finden Sie neben den übrigen BVfK-Vertragsformularen im Mitgliederbereich der BVfK-Website.

>>> BVfK-Vermittlungsvertrag

>>> BVfK-Auftrag zur Vermittlung

rechtsabteilung@bvfk.de 

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

>>> Formular zur Diesel-Problematik

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Termine:

4. November 2019: Workshop Oldtimerrecht in der Classic-Remise Berlin.

Classic Remise und der Bundesverband freier Kfz-Händler e.V. laden zum Workshop mit Dr. Knoop ein.

 23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag

Jetzt anmelden: https://www.deutscher-autorechtstag.de/anmeldung-autorechtstag/

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen"

Jetzt anmelden: https://www.bvfk.de/anmeldung-bvfk-jubilaeumskongress-2020/

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